Fliegen in der Großstadt

Für alle gewerblichen Drohnenflüge in Deutschland braucht man eine Aufstiegsgenehmigung. In den Flächenländern werden von den zuständigen Behörden allgemeine Aufstiegsgenehmigungen erteilt, die dann ein oder zwei Jahre gelten. Hat man eine Genehmigung, z.B. für Brandenburg, wird die für Niedersachsen oder Sachsen-Anhalt als Folgegenehmigung im vereinfachten Verfahren ausgestellt – ohne, dass noch einmal alle für den Erstantrag notwendigen Dokumente des Fluggerätes und Personalien des Piloten eingereicht werden müssen. In den Städten ist es leider ein bisschen schwieriger

 Stadt-Land-Unterschiede bei Genehmigungen

Komplizierter ist es in allen Stadtstaaten (Bremen, Hamburg, Berlin) und in den Ballungsgebieten Baden-Württembergs. Für diese Orte müssen Einzel-Aufstiegsgenehmigungen beantragt werden. Das bedeutet: Jeder Flug muss separat beantragt und genehmigt werden. Eine solche Einzelgenehmigung kostet in Berlin beispielsweise 80 €, in Baden-Württemberg 150 €. Die Luftfahrtbehörden erbitten sich eine Bearbeitungszeit von 14 Tagen. Also: rechtzeitig daran denken!

aufstiegsgeneh

So haben wir mit dem Copter ins volle Stadion geschaut

 

 

In Berlin zu fliegen ist besonders kompliziert: Bis Anfang des Jahres galt im Prinzip, dass ein Aufstieg mit unbemannten Flugobjekten (ja, so heißen Copter auf Bürokratisch) im Innenstadtbereich (innerhalb des S-Bahn-Rings) nicht möglich ist. Man kann den Antrag zwar stellen – so die Obere Gemeinsame Luftfahrtbehörde Berlin Brandenburg – hat aber kaum Chancen, dass er genehmigt wird. Das Flugverbot im Berliner Zentrum ist inzwischen aber etwas aufgelockert, dazu in einem der nächsten Beiträge mehr.

Erfahrungen überm Fussballstadion

Für den WM-Auftakt hat uns das rbb-Magazin „zibb“ gebucht. Wir sollten Luftbilder für die Live-Sendung aus dem Berliner Stadion „Alte Försterei“ drehen, wo normalerweise der FC Union zu Hause ist. Hier stehen für den Zeitraum der WM 750 Sofas im Innenraum. Cooles, kunterbuntes Bild! Fußballfans durften ihr privates Sofa hinbringen und können drauf sitzen, während auf großer Leinwand alle Spiele aus Brasilien übertragen werden.

Bei der Luftfahrtbehörde haben wir einen Antrag für zwei Tage gestellt – am Tag vor der Eröffnung wollten wir das leere, aber schon mit bunten Sofas bestückte Stadion befliegen, am Eröffnungstag selbst die vielen Menschen im größten Wohnzimmer der Welt. Natürlich mussten wir uns hier ganz besonders mit der Frage „Wie gehen wir mit den vielen Leuten im Stadion am zweiten Tag um?“ beschäftigen. Ein ganz wichtiges Sicherheits-Thema, das die Diskussion über den Copter-Einsatz im Journalismus sicher noch prägen wird. Bei uns im Blog hat US-Copterpilot Ben Kreimer im Interview (gleich am Anfang des Videos) eine relativ liberale Haltung dazu, nach dem Motto: „Man muss im Journalismus auch mal ein Risiko eingehen, um bestimmte Informationen und Bilder zu bekommen.“ Aber es ist bei Auftragsarbeiten natürlich absolut ratsam, nicht über Menschen zu fliegen.

Bevor es mit dem Genehmigungsverfahren bei der Luftfahrtbehörde weitergeht, erstmal ein paar Eindrücke vom Dreh…

 

Zwei unterschiedliche Genehmigungen für zwei Stadion-Drehtage 

Die Behörde stellte uns für Tag 1 die Genehmigung für Aufstiege im gesamten Gelände aus. Am zweiten Tag mussten wir uns an punktuelle Aufstiege halten, die ausschließlich hinter dem Stadion lagen. Damit stellte die Behörde sicher, dass wir nicht über Menschen fliegen, weder über die, die sich im Innenraum befinden, noch über die, die vor dem Stadion auf den Einlass warten.

Die Herausforderung: Während der Live-Sendung konnten wir also nicht im gefüllten Stadion fliegen, trotzdem sollten die Bilder zu denen der Live-Kameras passen. Also haben wir am Vorbereitungstag relativ dichte Flüge über bunte Sofas gedreht oder auch den Flug über den Stadioneingang mit Blick von oben in den Stadioninnenraum. Diese Aufnahmen wurden dann am nächsten Tag vom Ü-Wagen eingespielt. Vor dem Eröffnungsspiel selbst haben wir dann nur in das Stadion reingeschaut. Und zwar immer so, dass der Octocopter mindestens hinter den letzten Rängen stand. Darauf hat z.B. auch der Stadionbetreiber geachtet, der die ganze Zeit an unserer Seite stand und zuvor die Genehmigung im Detail studiert hat. Er wusste also auch vom Gesetz, nicht über Menschen zu fliegen, und dass mit Sonnenuntergang Schluss ist mit der Fliegerei.

Fazit:

Ein Filmflug in der Stadt bedarf einer guten Vorbereitung mit entsprechendem  behördlichem Vorlauf, bietet aber bildlich einen schönen Kontrast (weil einfach was los ist)  zu den Wald- und Wiesenflügen auf dem platten Land.

Und hier nochmal kompakt zusammengefasst, was ihr für die (gewerbliche) Genehmigung braucht:

Zu jedem Antrag gehören folgende Dinge:

 

1. Formloser Antrag mit den Daten (Datum, Uhrzeit und Ort des Fluges)

2. Karte mit Koordinaten des Startpunktes der Drohne

3. Flughaftpflichtversicherung (normale Haftpflicht reicht nicht aus!)

4. Flugpraxiszeugnis des Piloten

5. Technische Spezifikationen des Fluggerätes

6. Kopie des Personalausweises des Piloten

7. Einverständniserklärung des Grundstücksbesitzers

8. Datenschutzerklärung des Piloten

 

 

11 Kommentare zu “Fliegen in der Großstadt

  1. Ha, eine behördliche Aufstiegsgenehmigung für 80,- EUR. Sowas müsste es in anderen Jobs auch geben…;-)

    Um beim Beispiel Berlin zu bleiben: ich kann mir nur schwer vorstellen, dass es für Firmen, die solche Kamera-Drohnen oder Quadrocopter kommerziell einsetzen – z.B. zur Bausubstanzdokumantation von Gebäuden und Dächern oder zur Baumkartographierung etc. für jeden einzelnen Aufstieg an einem neuen Ort eine neue Einzelgenehmigung beantragen müssen und keine Pauschalgenehmigung für einen bestimmten Zeitraum erhalten? Klar, bei jedem Flug müssen die entsprechenden Sicherheitsbestimmungen eingehalten werden (Absturzrisiko, Aufenthalt von Menschen im überflogenen Bereich) etc. Aber das gilt doch unabhängig davon, ob der Fotocopter in Berlin oder im Brandenburger Umland fliegt. Auch dort darf er nicht über einen belebten Schulhof fliegen. Wie argumentieren denn die zuständigen Behörden? Hat schon jemand eigene Erfahrungen mit einem pauschelen Genehmigungsantrag in Berlin oder Hamburg gesammelt?

    Beste Grüße

    • Hallo ProFixx,
      in Berlin ist das nun mal so mit den Einzelgenehmigungen, eine Allgemeinerlaubnis wie z.B. in Brandenburg gibt es in Berlin nicht. Es wird für jeden Aufstieg ein Antrag benötigt. In Berlin ist es aber möglich und so machen wir das auch immer, einen Zeitraum einzugrenzen. Als Beispiel: Hiermit bitten wir um die Erteilung einer Aufstiegsgenehmigung für 2 Tage, je nach Wetterlage in dem Zeitraum vom 09.09.14 – 14.09.14, ich beschreibe dann noch die geplannte Uhrzeit und die Anzahl der Aufstiege. Das kostet dann alles zusammen 80 Euro.
      Die oben beschriebenen punktuellen Flüge waren eher eine Ausnahme, da an diesem Tag im Stadion eine Großveranstaltung statt fand.
      Ärgerlicher ist es eher wenn ein Antrag abgelehnt wird, weil der dann auch 80 Euro kostet. Allerdings kann man das natürlich vor Antragstellung telefonisch mit der Behörde besprechen.

      Die Kosten für die Aufstiegsgenehmigung sind eigentlich auch nicht das Hauptproblem, denn diese werden eh an den Auftraggeber durchgereicht und spielen im Bezug auf die Gesamtkosten eines solchen Produnktionstages dann kaum noch eine Rolle. Problematischer ist eher das die Behörde eine 14-tägige Bearbeitungszeit hat, was somit einen spontanen Einsatz unmöglich macht.

      Grüße
      fabian

      • @ Fabian:

        Danke für die Antwort. Sicherlich regelt sich vieles im Rahmen der behördlichen Vorgaben mit der Antragshäufigkeit. Wenn der Antragsteller bereits den 54. Antrag für eine Aufstiegsgenehmigung einreicht – und bei allen vorherigen 53 Genehmigungen lief alles reibungslos -, dann dürfte die gesamte Prozedur für diesen Vorgang ebenso reibungslos verlaufen und der Antrag „quasi durchgewunken“ werden. Man ist ja schließlich.schon ein „guter Bekannter“. Und die Genehmigungskosten zahlt ja ohnehin der Auftraggeber. Welches sind denn die am häufigsten vorgebrachten Ablehnungsgründe? Wo begibt man sich als Antragsteller dabei in Grenzbereiche und Grauzonen?

      • Hallo ProFix,
        abgelehnt werden im Prinzip nur Anträge bei denen die Flüge nicht den allgemeinen Sicherheitsvorschriften entsprechen, also diese die auch in den Allgemeinerlaubnissen der Flächenländern geregelt sind. Nicht über Menschen fliegen, nicht in der Nähe von Flugplätzen, Militärgebieten, Regierungsgebäuden, Atomkraftanlagen etc…
        Also stelle ich natürlich keine Anträge in denen genau diese Vorschriften nicht eingehalten werden.
        Grauzonen gibt es eigentlich nicht, entweder man hält sich an die Vorschriften oder man tut das nicht. Ich bin da sehr vorsichtig, denn bei einem Defekt der Drohne der zu einem Absturz und damit zu einem Schaden führen würde, würde meine Versicherung keinen Cent zahlen.

  2. „Zwei unterschiedliche Genehmigungen für zwei Stadion-Drehtage“ und Erlaubnis nur für „punktuelle Aufstiege“…

    Das mag ja alles irgendwie logisch und theoretisch begründbar sein, aber geht es am Ende nicht doch an der Realität vorbei? Was, wenn z.B. die Windbedingungen am genehmigten „punktuellen“ Aufstiegsort und geplanten Drehtag widrig sind und einen Aufstieg verhindern, an einer anderen windgeschützten Stelle sehr wohl geflogen werden kann? Sind dann die Gebühren für die Genehmigung in den Sand gesetzt oder wird diese Gebühr nur für tatsächlich stattgefundene Flüge erhoben? Für den Inhaber einer Pauschalgenehmigung wäre das überhaupt kein Problem. Er kann Standort und Flugtermine flexibel ändern. Das Einzelgenehmigungsverfahren stellt damit doch eine einzige unkalkulierbare Lotterie und somit eine massive Benachteiligung der Gewerbeausübung in Berlin dar verglichen mit Mecklenburg-Vorpommern o.a. Flächenländern.

    PS: Mussten Sie für jede der beiden Genehmigungen an den zwei Drehtagen die 80,- EUR separat bezahlen?

    Beste Grüße
    + volle Drohnung!

  3. Ist natürlich irgendwie schade, dass es nicht einfacher geht! Denn selbst bei privater Nutzung bedarf es der Einhaltung einiger Kriterien, wie Maximalgewicht (http://drohnen-check.de/faq/). So kann man Sohn theoretisch nicht im Park nebenan mit einer Mini-Drohne herumfliegen, da besagter Park keine 1,5 Km vom Wohngebiet entfernt ist. Eine Haftpflichtversicherung ist nebenbei auch für die harmlosesten Spielzeuge Pflicht. Komplett durchdacht sind solche Regelungen also nicht immer. Dass die „dickeren Brummer“ nicht von jedem herumgeflogen werden dürfen ist aber schon nachvollziehbar.
    Man darf ja wirklich gespannt sein, wie die Zukunft aussieht und ob der Himmel bald voll von diesen Coptern ist. Eine Anpassung der Gesetze wäre dann allerdings auch nötig.

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  7. Some nice and correct information. Thank you. There are two types of pilots, there are people like me who fly professionally and others that fly their Phantoms in the city endangering other peoples lives and will ruin our hobby and business if we do not find a way to stop them.

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